RHEINGAULINIE
Streckennetz
Die RheingauLinie erstreckt sich von Neuwied bis Frankfurt am Main (RB 10) und ermöglicht Ihnen, während der Fahrt mit unseren umweltfreundlichen Elektrotriebwagen die Aussicht auf den Rhein und die umliegende bildhaft schöne Landschaft zu genießen.
Durch die zahlreichen Haltestellen auf der Strecke der RheingauLinie können zahlreiche touristische Ziele wie beispielsweise die Loreley komfortabel erreicht werden.
Wir nutzen als Betriebs- und Instandhaltungsort die Werkstätte der R.A.T.H. GmbH in Frankfurt Griesheim.
Allgemeine Tarifinformationen
Die RheingauLinie unterliegt den jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) sowie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV).
Für Fahrten innerhalb des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (Alle Stationen zwischen Kaub und Neuwied) nutzen Sie bitte die Tarifauskunft des VRM.
Für Fahrten innerhalb des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (Alle Stationen zwischen Lorchhausen und Frankfurt a.M. Hbf) nutzen Sie bitte die Tarifauskunft des RMV.
Bei verbundübergreifenden Fahrten über den VRM/RMV hinaus (z.B. Koblenz Hbf über Rüdesheim (Rhein) nach Wiesbaden Hbf) gilt der VIAS-Haustarif, der dem DB-Tarif entspricht. Hierfür nutzen Sie bitte die Fahrplan- und Verbindungssuche der Deutschen Bahn AG. Dort besteht zudem die Möglichkeit, Fahrkarten nach VIAS Haustarif / DB Tarif direkt online zu erwerben.
Fahrplan Apps auf dem Smartphone
Die perfekte Reisebegleitung: Mit der RMV-App und der VRM-App können Sie einfach und bequem Ihre persönliche Route planen. Die Apps der beiden Verkehrsverbünde bieten neben einer aktuellen Verbindungsauskunft die Möglichkeit, Tickets wie z.B. Einzelfahrkarten, Tageskarten oder Gruppentageskarten einfach, schnell und bargeldlos direkt mit dem Smartphone zu kaufen. Unter den atuellen Verkehrsmeldungen können Sie sich außerdem über mögliche Fahrplanabweichungen informieren und sich somit rechtzeitig darauf einstellen.
RMV-10-Minuten-Garantie
Mit der 10-Minuten-Garantie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes haben Sie Anspruch auf Ausgleichungen bei Verspätungen von Bus und Bahn. Im Falle einer Verspätung von mehr als 10 Minuten am Fahrziel haben Sie Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Fahrpreises, soweit die Garantiebedingungen erfüllt sind. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des RMV.
Gültigkeit von DB Fahrausweisen auf der RheingauLinie
- Auf dem Streckenabschnitt zwischen Niederwalluf und Mainz-Kastel gelten alle Einzelfahrkarten, Mehrfahrtenkarten und Tageskarten im ein- und ausbrechenden Verkehr des RNN sowie alle Zeitkarten mit Gültigkeit in der Großwabe bzw. Tarifzone 300 des RNN (Stadtgebiet Mainz/Wiesbaden).
- In unseren Zügen sind auch das Rheinland-Pfalz/Saarland/Hessen-Ticket*, Schöne-Wochenend-Ticket*, Quer-durchs-Land–Ticket* sowie Fahrkarten nach Sparpreis / Europa-Spezial gültig.
* Besonderes Angebot der DB Regio AG. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die Gültigkeit! Informationen zu der Gültigkeit der Tickets finden Sie unter www.bahn.de.
Fahrradmitnahme und Barrierefreiheit
Die Mitnahme von Fahrrädern ist innerhalb des RMV generell kostenlos möglich.
Die Fahrradmitnahme im VRM ist meist kostenlos und zwar von Montag bis Freitag nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig. Fahren Sie vor 9 Uhr mit der RheingauLinie im VRM Gebiet, so benötigen Sie für das Fahrrad einen ermäßigten Einzelfahrschein der Preisstufe 4.
Solange der Platz nicht für andere Fahrgäste bzw. Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl benötigt wird, ist die Mitnahme von acht bis zwölf Fahrrädern je Zugteil möglich. In Türbereichen sowie in Zwischengängen dürfen keine Fahrräder abgestellt werden.
Zu bestimmten Zeiten kann es leider zu Kapazitätsengpässen kommen. Hierbei bitten wir Sie um Rücksicht: Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl haben immer Vorrang bei der Beförderung. Insbesondere montags bis freitags in den stark frequentierten Berufs- und Schülerzügen sollten Sie daher – wenn möglich – auf die Mitnahme von Fahrrädern verzichten.
Falls Sie in Gruppen reisen, bitten wir Sie, sich bei uns telefonisch unter der Telefonnummer 06078-96800 0 vorab über die Möglichkeit einer Fahrradmitnahme zu informieren.
Im Einzelfall entscheidet das Zugpersonal der VIAS abhängig von der jeweiligen Auslastung über die Mitnahme Ihrer Fahrräder.
Kundendialog
Anregung & Kritik
Sie haben Anregungen, Lob oder Kritik zum Verkehr der RheingauLinie?
Für Anliegen, die das RMV-Gebiet (alle Stationen zwischen Lorchhausen und Frankfurt a.M. Hbf) betreffen, steht Ihnen zudem das RMV Serviceportal oder das RMV-Servicetelefon unter 069 24 24 80 24 (täglich 24 Stunden für Sie da) zur Verfügung.
Für Anliegen, die das VRM-Gebiet (alle Stationen zwischen Kaub und Neuwied) betreffen, steht Ihnen zudem das VRM-Kontaktformular oder das VRM-Servicetelefon unter 0800 5 986 986 (täglich zwischen 8 und 20 Uhr für Sie da) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!
Fundsachen & Beförderungsbedingungen
Haben Sie etwas in einem unserer Züge vergessen oder verloren?
Sie erreichen unser Fundbüro von montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 06078 – 968000.
Die Beförderungsbedingungen der RheingauLinie mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Fahrgastrechte
Im Eisenbahnverkehr gelten gesetzliche Fahrgastrechte. Als Kundin und Kunde haben Sie bei erheblichen Zugverspätungen bzw. bei Ausfall Ihres Zuges entweder Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises. Alternativ kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine Kostenerstattung für die Ersatzbeförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen. Die Abwicklung der Anträge auf Erstattung oder Entschädigung von RMV-Fahrkarten erfolgt per E-Mail an
über die
VIAS Rail GmbH
Region Mitte
Bei den Stockwiesen 26
64823 Groß-Umstadt Wiebelsbach
Füllen Sie bitte das dafür bereitgestellte Antragsformular so weit wie möglich aus.
Benötigt wird außerdem die RMV-Einzelfahrkarte im Original oder die RMV-Zeitkarte in Kopie sowie alle weiteren relevanten Belege im Original (z.B. die Fahrkarte für den Fernverkehr oder Taxiquittungen). Beim HandyTicket oder bei Nutzung von RMVsmart erfolgt der Nachweis anhand der vom RMV ausgestellten Rechnungen (Quittungen) über die Fahrkartenkäufe (Einzel- und Sammelbelege). Beim eTicket RheinMain wird der Nachweis durch Angabe der Chipkartennummer im Antrag und nach Möglichkeit durch Beifügen der Belege (Quittungen), die zur betreffenden elektronischen Fahrtberechtigung erzeugt wurden, erbracht. Erstattungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte gestellt wurde. Über die Fahrgastrechte hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen:
RMV Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Verbundübergreifende Verkehre & Fernverkehr
Wenn Sie eine andere Fahrkarte als eine RMV-Fahrkarte nutzen (z.B. von der Deutschen Bahn), wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Fahrgastrechte. Informationen zur Erstattung und Entschädigung finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.